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My Dawonia
Rund ums Wohnen
2. Februar 2020

Muss ich meinen Vermieter informieren, wenn ich meine Wohnung untervermieten möchte?

Grundsätzlich sind Sie ohne Erlaubnis von der Dawonia nicht berechtigt, Ihre Wohnung oder Teile davon unterzuvermieten. Daher sind Sie verpflichtet, den Vermieter umgehend zu informieren, sobald eine weitere Person bei Ihnen einzieht oder sich längerfristig bei Ihnen aufhält. 

Bevor Ihrem Wunsch stattgegeben werden kann, prüfen wir folgende Punkte:
•    Es darf keine vollständige Untervermietung der Wohnung vorliegen.
•    Die Wohnung sollte angemessenen Wohnraum für die Anzahl der Bewohner bereitstellen.
•    Die Person des Untermieters wird überprüft.

Wir erstellen dann einen Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag. Folgende Daten müssen uns gemeldet werden:
•    Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Untermieters
•    Bisherige Anschrift des Untermieters
•    Grund der Untervermietung sowie voraussichtliche Dauer der Untervermietung

Bitte beachten Sie: Die Genehmigung zur Untervermietung kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Vermieter widerrufen werden. 

Ein Untermietzuschlag wird von der Dawonia nicht erhoben.

Bei Auszug des Untermieters bitten wir um schriftliche Information.

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Abgabe bis 16. November 2025 in München: 
Dom-Pedro-Straße 19, 80637 München
Mo. bis Do. 9 – 15 Uhr & Fr. 9 – 12 Uhr