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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.dawonia.de/de veröffentlichte Webseite der Dawonia Real Estate GmbH & Co.KG. 

Als juristische Person des privaten Rechts ist die Dawonia Real Estate GmbH & Co.KG bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Diese Website ist barrierefrei gemäß der EN 301 549 und den Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102. 

Feedback und Kontaktangaben  
Sollten Sie auf Barrieren auf unserer Website stoßen, kontaktieren Sie uns bitte unter: 
E-Mail: newsroom@dawonia.de
Telefon: +49 89 306 17-0

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025.2025  erstellt. 
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.07.2025 überprüft und angepasst. 

Durchsetzungsverfahren 
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: 

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV 

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle: 
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern 
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik 
St.-Martin-Straße 47 
81541 München 
E-Mail: bitv@bayern.de 
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html