My Dawonia

Fragen & Antworten zu Wohnungskauf, Miete und mehr

A
Auflassung

Die Auflassung ist die im Kaufvertrag enthaltene gemeinsame Erklärung von Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum übergehen soll. Der Notar wird beauftragt, die Auflassung beim Grundbuchamt anzumelden, sobald der Kaufpreis geflossen ist. Mit der aufgrund der Auflassung erfolgenden Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer im Grundbuch wird der Eigentumsübergang wirksam.

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist sozusagen eine Reservierung für Sie im Grundbuch, in dem Sie als zukünftiger Eigentümer vorgemerkt sind.

Aufnahme in das Mietverhältnis

Wenn Sie eine weitere Person in den Mietvertrag aufnehmen möchten: Können Sie in der Mieter-App unter "Mein Vertrag" im Bereich "Vertragspartner hinzufügen" einen Antrag stellen.

B
B&O

Die B&O Gruppe kümmert sich um das Reparaturmanagement für alle Immobilien der Dawonia. Ist in ihrer Wohnung ein Schaden aufgetreten? Dann wenden Sie sich bitte zur Reparaturmeldung an die folgende B&O-Servicenummer: 089 / 121 927 100. B&O ist 365 Tage im Jahr, 7 Tage die Woche für Sie erreichbar.

Bei Fragen zu Ihrem Mietvertrag kontaktieren Sie hingegen bitte das Dawonia-Kundenserviceteam

Flyer Reparatur-Check

Betriebskosten

Neben Ihrer Nettokaltmiete sind Sie vertraglich verpflichtet, für bestimmte Betriebskosten zu bezahlen. Die Betriebskosten bezahlen Sie in Form einer Vorauszahlung, welche monatlich mit der Gesamtmiete eingezogen wird.
Einmal im Jahr wird im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dann verglichen, ob die tatsächlichen Kosten über oder unter den von Ihnen geleisteten Vorauszahlungen lagen. Der Differenzbetrag wird dann von Ihnen oder der Dawonia entsprechend geleistet.

Brandschutz

Jeder Einzelne kann dazu beitragen, Brände zu verhindern oder Brandschäden zu verringern.

Das sollten Sie beachten:
1. Machen Sie sich mit den aufgeführten Verhaltensregeln vertraut. So sind Sie rechtzeitig und nicht erst im Brandfall über das richtige Verhalten bei Feuer informiert.
2. Bitte informieren Sie sich, wie Sie von Ihrer Wohnung aus auf dem kürzesten Weg zum nächsten Treppenhaus gelangen. Außerdem sollten Sie wissen, wie Sie das nächste Telefon erreichen.
3.Parken Sie Ihr Auto nicht in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten, vor Löschwasserentnahmestellen (z.B. Hydranten) oder gar darauf.
4.Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nicht mit Feuerzeugen, Zündhölzern oder Sicherheitseinrichtungen im Haus spielen.

Vorbeugende Maßnahmen im Wohnbereich:
1. Niemals im Bett rauchen.
2. Zigaretten ausschließlich in nichtbrennbare Behältnisse legen.
3. Offenes Feuer wie ein Gasherd oder Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen.
4. Bei Fettbränden (z.B. in der Pfanne) wird die beste Löschwirkung mit dem passenden Deckel des Topfes oder der Pfanne erreicht (Ersticken der Flammen). Eine Löschdecke kommt als zweite Wahl in Betracht. Fettbrände nie mit Wasser löschen.
5. Altpapier, brennbare Flüssigkeiten oder feuergefährliche Abfälle sollten nicht im Wohnbereich gelagert werden.
6. Installationen oder Reparaturen von Gas- oder Elektrogeräten sind nur von Fachbetrieben durchzuführen.
7. Eingeschaltete Elektrogeräte wie Herd, Bügeleisen, Kaffeemaschine oder Ähnliches nicht unbeaufsichtigt lassen.
8. Nur geprüfte und einwandfreie Elektrogeräte verwenden.

Vorbeugende Maßnahmen im Haus:
1. Halten Sie Flure, Treppenaufgänge und Kellergänge als Flucht- und Rettungswege frei.
2. Vermeiden Sie umherliegenden Sperrmüll, abgestellte Kinderwagen, die Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten (Farben, Lacke etc.), da hierdurch Brandstifter angelockt werden können.
3. Sorgen Sie dafür, dass Brandschutztüren geschlossen sind.
4. Verschließen Sie alle Türen, denn Einbruchschutz ist gleichzeitig ein Schutz vor Brandstiftung.
5. Entrümpeln Sie Ihren Keller oder Dachboden so oft wie möglich.
Wir erheben bei den vorgenannten Tipps zum Brandschutz keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Für weitere Informationen und wertvolle Ratschläge wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Feuerwehr.

Flyer Brandschutz-Check
Flyer Treppenhaus-Check

Beleihungswert

Der Beleihungswert ist der Wert, den ein Kreditgeber für eine Kreditsicherheit (in diesem Fall eine Immobilie) ermittelt, die beliehen werden soll. Dabei ist der Wert zu ermitteln, von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er sich langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der Laufzeit des Kredites bei Verkauf der Immobilie realisieren lässt. Mit dem Beleihungswert wird die maximale Kredithöhe festgelegt, wobei möglich Wertschwankungen mit einem Risikoabschlag berücksichtigt werden (Beleihungsgrenze).

Besitz – Nutzen – Lasten

Das Datum des Besitzübergangs muss im Kaufvertrag geregelt werden. Sobald Besitz, Nutzen und Lasten auf den neuen Eigentümer übergegangen sind, übernimmt dieser auch die Rechte und Pflichten des Voreigentümers. Bei Erwerb einer fremdvermieteten Immobilie stehen z. B. dem neuen Eigentümer ab diesem Termin die Mietzahlungen (= Nutzen) zu. Er hat aber auch die jeweiligen Pflichten (= Lasten) zu übernehmen, z. B. öffentliche Beiträge wie Grundsteuer, aber auch die Verkehrssicherungspflicht. Bei Erwerb der Wohnung durch den bisherigen Mieter endet der Mietvertrag automatisch mit dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten.

Beurkundung

Dies ist der rechtliche Vorgang, wenn ein Kaufvertrag von einem Notar in einer Niederschrift festgehalten wird. Diese Urkunde muss sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer und vom Notar eigenhändig unterschrieben werden.

Bauliche Veränderung

Sofern Sie eine bauliche Veränderung in der Wohnung wünschen, wie z.B. den Austausch von Laminat/Parkett/Sanitäreinrichtung, können Sie in der Mieter-App unter "Meine Services" unter "Bauliche Veränderung" eine Anfrage stellen. Im Anschluss wird Ihnen nach Prüfung ein unverbindliches Angebot für die Modernisierung weitergeleitet. 

D
Dienstbarkeit

Eine Dienstbarkeit ist – einfach gesagt – ein Nutzungsrecht an einer Immobilie, die in einigen Fällen notwendig ist. Hierzu zählen z. B. ein Leitungsrecht für Wasser, Strom und Abwasser für den jeweiligen Versorger oder ein Wegerecht, wenn ein Eigentümer eines anderen Hauses seine Immobilie nicht erreichen könnte, weil er den gemeinsamen Weg nicht nutzen dürfte.

Dokumente

In der Mieter-App unter "Meine Verträge"-"Dokumente" können Sie sämtliche relevanten Dokumente rund um Ihren Mietvertrag einsehen. Hier finden sie unter anderem Ihren Mietvertrag, Ihre Nebenkostenabrechnung, gegebenenfalls Ihre Tierhaltegenehmigung usw.

E
Energie

1. Ein Grad weniger spart rund sechs Prozent Energie
Für Schlafzimmer und Flure reichen meist 15 bis 20 Grad, für Küche 18 bis 20 Grad. In Bad, Wohn- und Kinderzimmer darf es ein oder zwei Grad wärmer sein.
2. Stoßlüften gegen Wärmeverlust
Bei abgestellter Heizung sollten die Fenster mehrerer Räume gleichzeitig 2-3 Mal täglich weit geöffnet werden. Im Winter reichen fünf bis zehn Minuten.
3. Haushaltsgeräte – auf die Energieklasse achten
Das gesetzlich vorgeschriebene Energiesiegel gibt den Energieverbrauch über die Energieeffizienzklassen an – A++ ist am energiesparendsten.
4. Auf Knopfdruck Geld sparen
Wenn ein Gerät im Haushalt länger nicht genutzt wird, lohnt sich das Ausschalten des Gerätes am Hauptschalter. Manche Geräte wie TV, Computer oder Waschmaschine verbrauchen auch nach dem Ausschalten Strom. Sie sollten durch eine Steckerleiste mit Fußknopf vom Netz getrennt werden.
5. Strom sparen im Handumdrehen
Glühlampen mit 100 Watt dürfen seit einiger Zeit nicht mehr verkauft werden. Aber nicht nur sie, sondern auch Glühlampen unter 100 Watt, sollten gegen Energiesparlampen ausgetauscht werden. Bei gleicher Helligkeit kommen sie mit 80 Prozent weniger Energie aus. Am Energiesiegel auf der Verpackung kann man die Energieeffizienz ablesen. Ein sehr niedriger Energieverbrauch ist mit A gekennzeichnet. Lampen, die sehr viel Strom verbrauchen, sind durch ein G markiert.
Die größten Energiefresser in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt:
•    80 %   Heizung
•    10 %   Warmwasser
•    2,6 %  TV, PC usw.
•    2 %     Kochen und Spülen
•    1,7 %  Kühlen und Gefrieren
•    1,7 %  Waschen und Trocknen
•    1 %     Beleuchtung

Eigentümerversammlung

Über die Verwaltung ihres (gemeinschaftlichen) Eigentums entscheiden immer die Eigentümer gemeinsam durch Mehrheitsbeschlüsse. Aus diesem Grund findet meist jährlich eine Versammlung statt, zu der die Hausverwaltung einlädt. Sie müssen jedoch nicht anwesend sein und / oder können sich durch andere Personen vertreten lassen. Anzuraten wäre jedoch die Teilnahme an der Versammlung, damit Sie immer informiert sind. Auch wird in der Eigentümerversammlung der jährliche Wirtschaftsplan beschlossen, das heißt, die Planung der Kosten für das kommende Jahr wird Ihnen von der Hausverwaltung vorgelegt.

Energieausweis

Der Energieausweis wird von uns bei jeder Neuvermietung dem Mieter zusammen mit dem Mietvertrag ausgehändigt. Sofern Sie diesen benötigen, wenden Sie sich an Ihren Kaufmännischen Objektbetreuer.

F
Fälligkeitsmitteilung durch den Notar

Die Fälligkeitsmitteilung wird durch den Notar verschickt und ist – einfach gesagt – die Rechnung für die erworbene Immobile, die Sie innerhalb eines gewissen Zeitrahmens zu begleichen haben.

Finanzierung Ihrer Immobilie

Hier gibt es natürlich mehrere Möglichkeiten. Entweder Sie bezahlen den Kaufpreis aus Barvermögen oder Sie finanzieren den Kaufpreis über eine Bank Ihres Vertrauens.

Sprechen Sie ggf. mit Ihrer Bank, ob Förderungsmöglichkeiten wie das sog. „Wohnriester“ oder das Wohnungseigentumsprogramm der KfW für Sie interessant sein könnten.

G
Gartenpflege

In der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist der Punkt Gartenpflege enthalten. Zur Gartenpflege gehören beispielsweise Rasenmähen, Abfuhr von Gartenabfällen, Beschnitt von Sträuchern und Bäumen, Entfernen von Verblühtem, Neubepflanzung, Rasensaat, Sturmschädenbeseitigung, Pflege von Spielplätzen und dessen Wartung, Austausch Sand in Sandkisten, Pflege der Innenhöfe, Zugänge und Einfahrten.

Gewerbeimmobilien

Die Dawonia bietet in ihren Wohnanlagen auch vereinzelt Gewerbeeinheiten an. Wenn Sie an einer Gewerbefläche interessiert sind, schauen Sie doch gleich mal auf unseren Mieten-Seiten nach, ob eine passende Gewerbefläche für Sie frei ist. Gerne beraten wir Sie hierzu ganz individuell. Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie im jeweiligen Exposé.

Mieterselbstauskunft Gewerbe

Gemeinschaftseigentum

Das Wohneigentum teilt sich auf in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.  Wie das Wort schon vermuten lässt, steht das Gemeinschaftseigentum allen Eigentümern gemeinsam zum Mitgebrauch zur Verfügung. Dazu gehören z. B. das Grundstück und alle konstruktiven Bauteile wie die Fassade eines Hauses. Wenn hier Änderungen vorgenommen werden sollen (z. B. Arbeiten an der Fassade), müssen dies die Eigentümer durch Beschluss entscheiden.

Gründerversammlung

Die Gründerversammlung ist die erste Eigentümerversammlung, in der die Wohnungseigentümer sich kennen lernen und z. B. dem Verwaltungsbeirat wählen und mit der Hausverwaltung diverse Dinge abklären wie z. B. den Wirtschaftsplan etc.

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches, amtliches Verzeichnis, das bei einer Abteilung des zuständigen Amtsgerichts, dem Grundbuchamt, geführt wird. Im Grundbuch sind alle Eigentumsverhältnisse an allen Immobilien und Grundstücken festgehalten. Das jeweilige Grundbuch wird bei jedem Verkauf wieder auf den neuen Eigentümer geändert. Auch Eintragungen wie Dienstbarkeit werden hier geändert.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb einer Wohnung oder einer anderen Immobilie an. Die Höhe wird von den Bundesländern festgelegt und beträgt in Bayern derzeit 3,5 % vom Kaufpreis.

Grundschuld

Eine Grundschuld ist eine im Grundbuch eingetragene Belastung der Immobilie, die als Sicherheit für die finanzierende Bank dient. Werden die Raten nicht bezahlt, kann die Bank unter Umständen die Zwangsversteigerung der Wohnung herbeiführen und sich aus dem Veräußerungserlös bis zur Höhe der Grundschuld befriedigen. Die Eintragung einer Grundschuld ist mit Notar- und Grundbuchkosten verbunden, die regelmäßig vom Erwerber zu tragen sind.

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird von den Städten und Gemeinden erhoben und betrifft alle Eigentümer von Grund- und Immobilienbesitz. Diese Rechnung erhalten Sie jährlich. Bei vermieteten Wohnungen / Häusern zählt die Grundsteuer zu den umlagefähigen Nebenkosten und wird somit vom jeweiligen Mieter getragen.

H
Hausmeister

Siehe Objektbetreuer

Hausordnung

Die Hausordnung dient allen Mietern der Wohnanlagen. Sie soll durch allgemeine Verhaltensregeln ein angenehmes Wohnen ermöglichen. Rücksichtnahme auf andere und Toleranz für seine Mitbewohner sollte jeder Mieter aufbringen. Dadurch wir ein friedliches und gutes Zusammenleben am besten erreicht.
Ein schönes Umfeld, gepflegte Außenanlagen, saubere Treppenhäuser und funktionierende Einrichtungen für den Allgemeingebrauch erhöhen den Wohnwert für alle Mieter. Es lohnt sich daher, nicht nur mit der eigenen Wohnung, sondern auch mit der gesamten Wohnanlage sorgfältig und verantwortungsvoll umzugehen.
Die Hausordnung gilt auch für Familienangehörige und Besucher. Sie ist wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages.

Download Hausordnung

Heizen

Ihre Heizkörper sollten idealerweise auf die mittlere Stufe eingestellt sein und nicht mit Möbelstücken verdeckt werden. So erreichen Sie die ideale Zimmertemperatur und die Heizung kann ihre Wärme schnell und effektiv abgeben. Das Badezimmer erreicht mit 21 Grad die richtige Wärme. Im Wohnzimmer und der Küche sind 20 Grad, im Schlafzimmer und Flur sogar 16 Grad ausreichend. Kälter sollte es in Ihren Räumen nicht sein. Kühle Luft bindet weniger Feuchtigkeit als warme. Bei zu viel Feuchtigkeit in kalter Luft kann sich diese an den Wänden niederschlagen und den Schimmelbefall fördern. Sinnvoll ist es, jedes Zimmer mit einem Thermometer auszustatten – so können Sie jederzeit kontrollieren, ob Sie die Räume zu viel oder zu wenig heizen.

Flyer Heizen
Flyer Lüften

 

Heizkostenvorauszahlung

Haben sich Ihre Lebensumstände geändert, sei es ein Familienmitglied zieht aus der Wohnung aus oder ein neuer Lebenspartner oder Mitbewohner zieht ein, ist es sinnvoll über die Vorauszahlung Ihrer Heizkostenvorauszahlung nachzudenken. Besonders wenn Sie anhand der letzten Abrechnung eine Nachzahlung Ihrer Heizkosten hatten, ist es ratsam, die Heizkostenvorauszahlung zu erhöhen. Bei einem Guthaben in Ihrer Abrechnung können Sie auch Ihre Vorauszahlung senken lassen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Kundenbetreuer.

Heizungsablesung

Einmal im Jahr werden die Heizungszähler abgelesen. In manchen unserer Gebäude geschieht dies automatisch, in anderen muss eine Messdienst-Firma einen Termin bekannt geben. Die Ablesezeiten werden rechtzeitig im Aushang Ihres Hauses ausgehängt. Haben Sie einen Ablesetermin verpasst, setzen Sie sich mit der Messdienst-Firma bitte direkt in Verbindung und vereinbaren einen neuen Termin. Halten Sie diesen Termin auch nicht ein, kann Ihr Zählerstand nicht abgelesen werden und die Firma muss Ihren Verbrauch schätzen. Zur Vermeidung einer Schätzung können Sie einen letzten dritten Termin vereinbaren, bitte bedenken Sie aber, dass dies dann jedoch kostenpflichtig für Sie ist.
Von dem Ableser erhalten Sie entweder automatisch oder ggf. auf besonderen Wunsch eine Ablesequittung, aus der Sie die abgelesenen Werte ersehen können. Die Werte auf den elektronischen Heizkostenverteiler sind weitere 12 Monate gespeichert und jederzeit für den Mieter ersichtlich. 

Heizkostenverordnung

Die Bundesregierung hat eine neue Heizkostenverordnung erlassen, die uns verpflichtet, Änderungen in unseren Heizkostenabrechnungen vorzunehmen. Nach Angaben der Bundesregierung will sie damit erreichen, dass Sie als Verbraucher von Energie Ihr Verbrauchsverhalten besser einschätzen können und nicht zuletzt Ihren Energieverbrauch verringern. Wir werden Ihnen den monatlichen Verbrauch für Ihre Heizung und den Verbrauch von Warmwasser beides in Kilowattstunden zur Verfügung stellen.
Soweit die Werte vorhanden sind, erhalten Sie dann auch einen Vergleich zum Vormonat sowie zum gleichen Monat des Vorjahres.  Zum Beginn wird das eine tabellarische Darstellung sein, die wir im Laufe des Jahres noch deutlich verbessern werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Hausgeld

Das Hausgeld wird auch Wohngeld genannt. Alle Eigentümer sind verpflichtet, alle gemeinschaftlichen Kosten anteilig zu tragen. Für die jeweilige Wohnung erfolgt die Verteilung nach der Größe des für jeden Eigentümer im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteils. Die Höhe des Hausgeldes wird auf der Grundlage des von der Hausverwaltung erstellten Wirtschaftsplanes berechnet. Das Hausgeld ist monatlich zu bezahlen.

Hausverwaltung

Die Hausverwaltung hat den Auftrag, die Wohnanlage zu verwalten. Die einzelnen Aufgaben ergeben sich aus dem Verwaltungsvertrag, der zwischen Objekteigentümer und der Hausverwaltung geschlossen wird. Hierzu zählen u.a.:
- Regelmäßige Abrechnung in vereinbarten Zeiträumen
- Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen
- Budget- und Wirtschaftsplanung
- Prüfung und Optimierung von Energielieferverträgen
- Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen (z. B. Aufzug, Klingelanlage)
 

Hauptmieter

Alle im Mietvertrag aufgeführten Mieter sind mietrechtlich gleichgestellt und werden als Hauptmieter bezeichnet. 

Hausratversicherung

Im Falle von Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel oder ein Leitungswasserschaden – die Einrichtung Ihres Zuhauses kann schnell beschädigt oder zerstört werden. Schützen Sie Ihr Hab und Gut und sich selbst vor den finanziellen Folgen eines Schadenfalles. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen Ihren Hausrat, den Sie im Falle des Falles verlieren, zum Neuwert. 

Hilfe & Soziales

In dem Bereich "Hilfe & Soziales" in der Mieter-App finden Sie kostenfreie  Hilfsangebote, zu Themen wie Gewaltpräventation, Suchthilfe und z. B. Trauerbegleitung. Egal ob Sie selbst, jemand aus Ihrer Familie, dem Bekanntenkreis, ein Nachbar oder ein Kollege betroffen ist. Sie sind nicht alleine! Wir garantieren Ihnen auf unserer Plattform unter "Hilfe & Soziales" absolute Anonymität.

I
Instandhaltungsrücklage

Instandhaltung, Reparaturen und Modernisierung des Sondereigentums obliegen dem jeweiligen Wohnungseigentümer. Dieser hat die Kosten selbst zu tragen und ggf. auch entsprechende Handwerker selbst zu beauftragen. Die Instandhaltungsrücklage ist eine Rücklage für die langfristige Erhaltung der Wohnanlage gemäß Wohnungseigentumsgesetz. Die Rücklage wird von den Eigentümern gebildet, um als Gemeinschaft notwendige Instandsetzungen oder Modernisierungen bezahlen zu können. Die Verwaltung dieser Rücklagen obliegt dem Verwalter.

Instandhaltung

Unter Instandhaltung versteht man Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des vertragsgemäßen Zustands erforderlich sind.

K
Kabelfernsehen

Ist Ihr Kabelfernsehen ausgefallen, können Sie sich jederzeit an den zuständigen Anlagebetreiber wenden. Die Telefonnummer Ihres Anbieters finden Sie in den Schaukästen im Treppenhaus Ihres Hauses.

Kaution

Bei Anmietung einer Dawonia-Wohnung ist eine Kaution in Höhe von drei Nettogrundmieten zu bezahlen. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Kaution bei einer Bank zu einem marktüblichen Zinssatz anzulegen. Wird das Mietverhältnis beendet, kann der Mieter die Kaution vom Vermieter zurückverlangen. Die Wohnung muss hierzu mängelfrei übergeben werden. Die Kaution dient als Sicherheit für den Vermieter für die Beseitigung von vorhandenen Schäden nach Beendigung des Mietverhältnisses oder zum Ausgleich von Mietrückständen. Der Vermieter hat das Recht, die Kaution bis zur vollständigen Beseitigung von Mängeln zurückzubehalten. Dem Vermieter steht ebenfalls eine Prüfungsfrist zu, in der Regel geht man hier von einem Zeitraum zwischen 3 und 6 Monaten aus. Da der Vermieter nicht zur Ausstellung einer Zwischenabrechnung für die Betriebskosten verpflichtet ist, kann ebenfalls ein Teil der Kaution bis zur vollständigen Abrechnung zurückgehalten werden.

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Deutsche Kautionskasse Moneyfix bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit alternativ eine Bürgschaftsurkunde bei der Dawonia als Mietsicherheit zu hinterlegen.  

Die Beantragung der Bürgschaftsurkunde erfolgt ganz unkompliziert nach Registrierung über die Dawonia MieterApp auf der Startseite.

Kündigung

Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Zudem müssen alle Vertragspartner die Kündigung unterschreiben.  Beachten Sie: Unabhängig von der im Mietvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist muss Ihrem Vermieter das Schreiben spätestens am dritten Werktag eines Monats (auch Samstage gelten als Werktage!) vorliegen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kündigungsfristen Sie einhalten müssen, erkundigen Sie sich bitte vor dem Einreichen der schriftlichen Kündigung bei Ihrem Kundenbetreuer.

Kündigungsbestätigung
Nach dem Eingang Ihrer schriftlichen Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung; hier ist das weitere Vorgehen beschrieben. Unter anderem bitten wir Sie, mit dem Hausmeister einen Vorabnahmetermin zu vereinbaren. Eine frühzeitige Wohnungsvorabnahme bedeutet für Sie mehr Sicherheit: Sie wissen dann genau welche Arbeiten in Ihrer Wohnung erledigt werden müssen.

Download Kündigung

 

Kaufpreis

Der angebotene Kaufpreis für den Erwerb Ihrer Wohnung ist ein Festpreis und berücksichtigt insbesondere den konkreten Erhaltungsstand Ihrer Wohnung und der Wohnanlage.

Kontaktdaten (ändern)

Wenn Sie Ihre Kontakdaten ändern möchten: Können Sie die Änderung in der Mieter-App unter "Mein Vertrag" im Bereich "Kontaktdaten ändern" vornehmen.

L
Lärm

Wegen Lärm kommt es immer mal wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Nachbarn. Grundsätzlich gilt: Jeder Mieter hat ein Recht auf Ruhe. Allerdings ist es schwer einzugrenzen, was als Lautstärke normal ist, und wo Lärm anfängt.
Als zumutbar gelten zum Beispiel der Lärm von Staubsaugern, der Waschmaschine, Dusch- oder Badegeräusche und normal spielenden Kindern. Auch gegen Musik in Zimmerlautstärke unabhängig von der Tageszeit ist nichts einzuwenden. Entgegen vieler Annahmen ist das Musizieren mit Instrumenten, die gewöhnlich in geschlossenen Räumen gespielt werden, erlaubt.
Sollten Sie sich durch Lärm von Nachbarn gestört fühlen, raten wir Ihnen als erstes ein persönliches Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen. Oft finden sich Kompromisse und das Problem löst sich schon auf diesem Wege.
Führt dieser Schritt nicht zur Ruhe, so schildern Sie uns Ihr Anliegen bitte schriftlich. Führen Sie hierzu ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Art der Ruhestörung. Bitten Sie einen Nachbarn als Zeugen hinzu und übergeben das Protokoll ihrem Vermieter. Auszuschließen sind hierbei Lärmbelästigungen, die zum Beispiel durch Verkehr von einer stark befahrenen Straße oder eine Kneipe in der näheren Umgebung verursacht werden.
 

Lüften

Beim Lüften sollten Sie die Fenster nicht auf die Kippfunktion stellen, sondern mehrmals am Tag stoßlüften. Öffnen Sie alle Fenster für wenige Minuten und stellen Sie die Heizung an kalten Tagen für diese Zeit runter. So ersetzen Sie die alte durch frische Luft und die gesammelte Feuchtigkeit kann entweichen.

Flyer Lüften

 

Lastenfreistellung

Wenn ein Grundstück z. B. mit einer Grundschuld belastet ist und verkauft werden soll, so hat der Käufer selbstverständlich großes Interesse daran, dass ihm die Immobilie ohne diese Grundschuldeintragung überlassen wird. Der Verkäufer übernimmt somit die Verpflichtung, die Wohnung / das Haus / das Grundstück von den Lasten freizustellen. Dies bedeutet nichts anderes als die Löschung der vorhandenen, eingetragenen Grundschuld.

M
Mietbescheinigung

Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Kundenbetreuer in Verbindung. Nun erfolgt eine Prüfung Ihres Mietverhältnisses und Ihres Mietkontos. Ist alles in Ordnung, erhalten Sie die entsprechende Bescheinigung.

Miete

Die Miete (vgl. § 3.3) ist monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats zu bezahlen.

Für die Rechtzeitigkeit aller Zahlungen des Mieters, die nicht gemäß § 5.2 per Bankeinzug geleistet werden, kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an. Bei Zahlungen, die gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB von den Folgen einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB befreien, ist die rechtzeitige Absendung ausreichend.
Der Mieter ist auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, sowohl wiederkehrende als auch einmalige Zahlungen, die das Mietverhältnis betreffen, insbesondere, die Miete gemäß § 3 einschl. etwaiger Mieterhöhungen, den Saldo aus Betriebskostenabrechnungen, geänderte Betriebskostenvorauszahlungen, Schadensersatz, Aufwendungsersatz sowie sonstige Nutzungsentgelte/Nutzungsentschädigungen von einem Konto bei einem Geldinstitut einziehen zu lassen und das dazu erforderliche SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Mieter hat ggf. ein Konto bei einem Geldinstitut anzulegen und für die erforderliche Deckung zu sorgen. Die dem Vermieter berechneten Kosten nicht eingelöster Lastschriften hat der Mieter zu tragen, sofern und soweit der Mieter die Nichteinlösung zu vertreten hat. Der Vermieter wird einmalige Abbuchungen und geänderte wiederkehrende Abbuchungen rechtzeitig ankündigen. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die neuerliche Abbuchung einer trotz Ankündigung gescheiterten Abbuchung nicht erneut angekündigt werden muss. Die Möglichkeit des Kontoinhabers zum Widerruf einer Abbuchung nach den Bankvorschriften bleibt hiervon unberührt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Mieter berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat zu widerrufen.

Für den Fall, dass der Mieter ein SEPA-Lastschriftmandat für ein Bankkonto vorlegt, dessen Kontoinhaber der Mieter nicht ist (bspw. das Konto der Eltern, wenn Mieter ein Auszubildender/Student etc. ist), verpflichtet sich der Mieter die vom Vermieter erhaltenen Informationen über eine Änderung der laufenden Zahlungen sowie über einmalige Zahlungen dem Kontoinhaber mitzuteilen.

Für den Fall, dass ein SEPA-Lastschriftmandat im Einzelfall nicht möglich oder unzweckmäßig ist oder widerrufen wird, ist die Miete an den Vermieter durch Überweisung unter Angabe der Wohnungsnummer auf ein vom Vermieter zu benennendes Konto zu bezahlen.

Mieter-App

Immer für Sie da und jederzeit verfügbar: My Dawonia haben wir speziell für Sie als Mieter der Dawonia entwickelt. Die App ermöglicht Ihnen einen schnellen und unkomplizierteren Zugriff auf Ihre persönlichen Mieterdaten, bietet aber auch viele weitere Vorteile. Mit unserer neuen Mieterapp stehen Ihnen unsere Services nun rund um die Uhr auch digital zur Verfügung – egal ob über Ihr Smartphone (Apple und Android) oder als Web-App über Ihren Internet-Browser.

Mieterhöhung - Zustimmung

Wird eine Mieterhöhung nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) durchgeführt, muss der Mieter dieser Mieterhöhung schriftlich zustimmen, § 558 BGB. Erfolgt diese Zustimmung nicht, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen.

Mieterhöhung und Mängel in der Wohnung:
Grundlage für die Mieterhöhung sind unter anderem die Größe der Wohnung, Baualtersklasse des Hauses, Ausstattung und Wohnlage. Mängel an der Wohnung sind also kein Grund, die Zustimmung zur Mieterhöhung zu verweigern. Bei Mängeln an der Mietsache wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer.

Mietvertrag

Tod eines Vertragspartners:
Der Verlust eines geliebten Menschen tut uns leid. Danke, dass Sie auch in dieser schwierigen Situation an uns denken. Bitte senden Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde.
Sollten Sie als Erbe die Wohnung kündigen wollen, so benötigen wir einen schriftlichen Nachweis, dass Sie der rechtmäßige Erbe sind. Die Wohnungskündigung benötigen wir schriftlich, mit Angabe Ihrer Adresse, Telefonnummer und Wohnanschrift. Sie erhalten von uns die Kündigungsbestätigung postalisch zugestellt.

Aufnahme einer weiteren Person in den Mietvertrag:
Bitte senden Sie Ihr Anliegen schriftlich an uns und schicken Sie dies mit den erforderlichen Unterlagen: Neben dem schriftlichen Antrag benötigen wir einige Angaben und Unterlagen der Person, die in den Mietvertrag mit aufgenommen werden soll:
•    die Kopien der letzten drei Verdienstnachweise
•    unsere ausgefüllte sowie unterschriebene Mieterselbstauskunft


Auszug eines Vertragspartners:
Die Entlassung eines Vertragspartners aus dem Mietvertrag ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen, um die Angelegenheit zu prüfen:
1. Reichen Sie bitte die letzten drei Verdienstnachweise vom verbleibenden Vertragspartner ein.

2. Verzichtserklärung des ausziehenden Vertragspartners
Die Verzichtserklärung muss von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden.

3. Einverständniserklärung zur Einholung einer Schufa-Auskunft
Hierzu reichen Sie bitte unsere ausgefüllte sowie unterschriebene Mieterselbstauskunft ein.
Sobald alle notwendigen Informationen und die benötigten Unterlagen vorliegen, prüfen wir den Sachverhalt. Fällt diese Prüfung positiv aus, schließen wir mit dem verbleibenden Vertragspartner einen Nachtrag zum Mietvertrag. Dieser Nachtrag gilt als Änderung zu dem ursprünglich geschlossenen Mietvertrag. Alle weiteren Bestimmungen des bisherigen Mietvertrages bleiben weiterhin bestehen.
 

Müll

Für die Mülltrennung gibt es farblich unterschiedlich gekennzeichnete Behälter. Verpackungen mit dem Grünen Punkt aus Metall, Kunst- oder Verbundstoff gehören in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Als sogenannte Leichtverpackung zählen beispielsweise Aluschalen, Tuben, leere Joghurtbecher, Saftkartons und Konservendosen.
Müll aus organischen Bestandteilen wie Obstreste, Kaffeefilter, Teebeutel, Laub, Fischgräten oder Eierschalen können in der braunen Biotonne oder auf dem Komposthaufen entsorgt werden.
Ist beides nicht vorhanden, gehören alle organischen Abfälle in die graue Restmülltonne. Dorthin kommt auch übriger Abfall, der nicht verwertet werden kann. Dazu zählen beispielsweise Haarbürsten, Einwegrasierer, Kerzen, Kugelschreiber oder Aktenordner.
In die Blaue Papiertonne kommen Geschenkpapier, Eierkartons, Taschentücher oder Zeitungen.
Verpackungen aus Glas entsorgen Haushalte in Glascontainern – getrennt nach Weiß- Braun- und Grünglas.
Putzmittel, Batterien oder Thermometer gelten als Sondermüll. Sie können beim Schadstoffmobil, Sperrmüll und Wertstoff- beziehungsweise Recyclinghof abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass es regional Unterschiede zwischen den lokalen Sammelsystemen gibt. Auskunft zur richtigen Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott erhalten Sie bei der zuständigen Abfallberatung jeder Kommune.

Flyer Müll
Flyer Sperrmüll

 

Miteigentumsanteil

Die Berechnung des Miteigentums auf die jeweiligen Eigentümer erfolgt anteilsmäßig auf Grundlage der Größe des alleinigen Eigentums (Sondereigentums). Wie viel Prozent an Miteigentum auf die einzelnen Wohnungen entfällt, ist aus der notariell beglaubigten Teilungserklärung der Wohnanlage ersichtlich. Der Miteigentumsanteil dient auch zur gerechten Verteilung von Umlagen.

Marktplatz

Sie suchen nach Angeboten rund um das Thema wohnen? In der Kategorie "Mein Marktplatz" in der Mieter-App werden Sie fündig. Profitieren Sie hierbei von exklusiven Deals, die wir für Sie bereitstellen.

Mitbewohner (-aufnahme)

Wenn Sie einen Mitbewohner aufnehmen möchten, können Sie dies in der Mieter-App unter "Mein Vertrag" im Bereich "Mit-/Bewohner hinzufügen" tun.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung können Sie in Ihrer Mieter-App unter "Meine Services" - "Mietschuldenfreiheit" beantragen.

Mieterkonto

Den aktuellen Stand Ihres Mieterkontos können Sie in der MieterApp unter "Mein Vertrag" - "Meine Mietverträge" einsehen

N
Nachbarschaft


Gegenseitige Rücksichtnahme in Hausgemeinschaften ist besonders wichtig. Wenn Sie sich von einem Ihrer Nachbarn, beispielsweise wegen regelmäßigem Lärm, gestört fühlen, empfehlen wir Ihnen zuerst das persönliche Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Sprechen Sie direkt an und teilen Sie ihm mit, dass Sie sich gestört fühlen. In vielen Fällen kann schon solch ein Gespräch Abhilfe schaffen, denn oft ist den Lärmverursachern nicht bewusst, dass sich andere gestört fühlen. Den Konflikt untereinander zu lösen ist unserer Erfahrung nach die beste Basis für ein friedliches Miteinander. Zeigt sich der Störverursacher uneinsichtig, haben Sie die Möglichkeit uns die Störung durch ein detailliertes Protokoll mitzuteilen. 
Übermäßiger Lärm sollte zu jeder Tages- und Nachtzeit vermieden werden. Darüber hinaus sind in der Hausordnung bestimmte Ruhezeiten vorgegeben. In diesen Zeiten soll besondere Rücksichtnahme herrschen, z.B. Musik in Zimmerlautstärke, keine handwerklichen Arbeiten, die mit Lärm verbunden sind usw.

Notdienst

Sie sind Mieter und möchten einen Notfall melden? Ein Notfall liegt dann vor, wenn von einer technischen Störung eine Gefahr für Menschen oder Gebäude ausgeht.
Bei technischen Störungen verständigen Sie bitte unser Reparaturmanagement:
Firma B&O, Tel.: 089 / 121 927 100

Notfallnummern

Telefon 112 bei lebensbedrohlichen Situationen wie Herzinfarkt, Schlaganfall etc.

Telefon 110 wenn bei Ihnen eingebrochen wurde oder Sie sich aktiv bedroht fühlen.

Nebenkosten

Der Eigentümer einer Wohnung hat auch diejenigen Nebenkosten zu tragen, die nach der gesetzlichen Regelung nicht auf die Mieter umgelegt werden können.

Notar

Die Haupttätigkeit eines Notars ist das Beurkunden von Rechtsgeschäften. Dabei ist er zur Unparteilichkeit verpflichtet.

Notardatenblatt

Das Notardatenblatt dient dazu, Ihre Daten aufzunehmen, und wird dann von Ihnen unterzeichnet, um einen personalisierten Kaufvertragsentwurf beim Notar erstellen zu lassen.

Notargebühren

Die Notargebühren für den Erwerb der zu verkaufenden Wohnung trägt der Erwerber. Die Kosten für eine eventuelle Lastenfreistellung (z. B. einer eingetragenen Grundschuld) trägt der Verkäufer. Die Höhe der Notargebühren richtet sich nach dem Geschäftswert (= Kaufpreis) und der Art der Tätigkeit.

Nachmieter

Sie möchten einen Nachmieter für Ihren gekündigten Mietvertrag stellen? Unter "Mein Vertrag" in der Mieter-App finden Sie "Kündigung einreichen". Bitte laden Sie das PDF herunter und geben es  an den potentiellen Nachmieter weiter, der dieses ausfüllen und an uns zurück senden muss.

Namensänderung

Sie möchten eine Namendsänderung vornehmen? Dies können Sie in der Mieter-App unter "Mein Vetrag" - "Name ändern" vornehmen.

O
Objektbetreuer

Ihr Objektbetreuer ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Pflege Ihrer Wohnanlage, den Garten und die Sauberkeit geht. Seine Telefonnummer finden Sie in den Schaukästen in Ihrem Treppenhaus.

P
Parabolspiegel (Sat-Antenne)

Grundsätzlich gilt, dass der Mieter eigenmächtig keine Parabolantenne installieren oder an der Fassade des Mietobjekts montieren darf. Es bedarf hierzu grundsätzlich der Genehmigung des Vermieters.
Ausländische Mieter können die Erlaubnis zur Installation einer Parabolantenne beanspruchen, wenn sie über das Breitbandkabelnetz keine Programme ihres Heimatlandes erhalten können.
Der BGH hat klargestellt, dass auch der ausländische Mieter nur einen Anspruch auf eine Grundversorgung hat, so dass er sich nicht darauf berufen kann, über die Parabolantenne mehr Programme als über das Kabelnetz empfangen zu können, sofern über das Kabel – ggf. durch Nachrüstung – die Grundversorgung gewährleistet ist.
Die neuere Rechtssprechung stellt stärker auf die Staatsangehörigkeit als auf die kulturelle Verbundenheit mit dem Sendeland ab. Ein ehemals ausländischer Mieter kann sich nach seiner Einbürgerung nicht auf die Rechtssprechung des BVerfG berufen, wonach über das bestehende Kabelnetz hinaus ein Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne zur Information mit heimatsprachlichen Sendungen besteht. (LG Berlin GE 2004, 181)
Kein Vorrang mehr für Informationsinteressen des Mieters vor den Eigentumsinteressen des Vermieters. Das Gleichbehandlungsgebot gilt nur im Rahmen des §§ 226, 242 BGB (Schikaneverbot, Treu und Glauben). Die Gerichte dürfen vom Vermieter einen Prozessvortrag fordern, weshalb er anderen Mietern die Erlaubnis erteilt, dem einen Mieter jedoch nicht, ohne dass hierdurch das Eigentumsgrundrecht des Vermieters verletzt wird. (BVerfG-Beschl. der 1. Kammer des 1. Senats v. 27.10.2006 – NMZ 2007 125)
Parabolantennen bei Vergleichsobjekten in der Nachbarschaft: der Mieter kann sich nicht darauf berufen, dass Bewohner anderer Häuser in der Nachbarschaft, die nicht im Eigentum des Vermieters stehen, Parabolantennen installiert haben. Bei der Interessenabwägung kommt es auf an Häusern in der Nachbarschaft angebrachten Parabolantennen nicht an. Dies gilt auch dann, wenn andere Mieter solche Antennen bereits deutlich sichtbar angebracht haben. Es besteht keine Pflicht des Vermieters zur Gleichbehandlung; jedoch ist ein willkürliches Vorgehen unzulässig. (BGH v. 17.4.2007 – WuM 2007, 380 = ZMR 2007, 676)
Ändern sich die technischen Verhältnisse derart, dass der Mieter seinen Informationsbedarf ausreichend durch vermieterseits gestellte Anlagen decken kann (z. B. nach Verkabelung), so stellt sich die Frage nach einem Rückbauanspruch des Vermieters.
Nachdem die Rechtssprechung das Aufstellen einer mobilen Parabolantenne zunächst zum vertragsgemäßen Gebrauch zählte, sind später strengere Anforderungen gestellt worden. Selbst wenn keine Substanzschäden am Gebäude zu befürchten waren, wurde auf die optische Beeinträchtigung abgestellt. In einer neuen Entscheidung hat der BGH diese Rechtssprechung gebilligt, jedoch eine Klausel, nach der dem Mieter (generell) untersagt worden war, außerhalb der Wohnung eine Parabolantenne anzubringen, als unzulässig verworfen. Vom Mietgebrauch sei gedeckt, eine Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen, wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte optische Beeinträchtigung vorliege, was konkret festgestellt werden müsse.(BGH-Urteil vom 16.5.2007 – NZM 2007).
Optische Beeinträchtigung: diese Gründe liegen darin, dass zum einen das Wohngebäude durch die am Balkongeländerangebrachten Parabolantennen optisch und ästhetisch erheblich beeinträchtigen wird.

Parkplatz

Sie suchen einen Stellplatz oder eine Garage? In unseren Mietangeboten können Sie unter Nutzung auch nach Parkplatz filtern.
Sie möchten Ihren Stellplatz kündigen? Die Kündigungsfrist ist in Ihrem Mietvertrag vereinbart und muss schriftlich erfolgen. Der Eingang der Kündigung bei uns ist entscheidend und muss bis zum dritten Werktag eines Monats erfolgen.

Pinnwand

Über die "Pinnwand" im Bereich "Mein Haus" finden Sie alle aktuellen Neuigkeiten rund um die Dawonia und auch Ihre Wohnanlage. 

R
Rauchen

Das Rauchen im öffentlichen Bereich (Treppenhaus, Flure, Eingangszone, Tiefgarage usw.) in Wohnhäusern ist nicht gestattet.

Reparatur

Die B&O Gruppe kümmert sich um das Reparaturmanagement für alle Immobilien der Dawonia. Ist in ihrer Wohnung ein Schaden aufgetreten? Dann wenden Sie sich bitte zur Reparaturmeldung an die folgende B&O-Servicenummer: 089 / 121 927 100. B&O ist 365 Tage im Jahr, 7 Tage die Woche für Sie erreichbar.
Bei Fragen zu Ihrem Mietvertrag kontaktieren Sie hingegen bitte das Dawonia-Kundenserviceteam

Ruhezeiten

Damit sich niemand gestört fühlt, ist es wichtig, sich an die Ruhezeiten im Mietvertrag oder in der Hausordnung zu halten. In Sinne einer einvernehmlichen Nachbarschaft ist Lärm generell zu vermeiden.
Folgende Ruhezeiten sind zu beachten (sofern die entsprechende kommunale Lärmschutzordnung keine anderen Ruhezeiten vorsieht):
Nachtruhe: 22 – 6 Uhr
Mittagsruhe: 13 – 15 Uhr
Sonn-u. Feiertags: Ganztägig
Innerhalb dieser Zeiten sind Geräusche auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
Das Spielen von Instrumenten ist auf eine Dauer von max. 2 Stunden täglich zu beschränken und darf nur innerhalb folgender Zeiträume ausgeübt werden: 9 - 13 Uhr und 15 -20 Uhr.

 

S
Schimmel

Gerade im Herbst und Winter können aufgrund der feucht-kühlen Witterung schneller Schimmelpilze in der Wohnung entstehen. In den vergangenen Jahren hat der Schimmelbefall laut dem Berufsverband Deutscher Baubiologen VDB stark zugenommen. Ein Hauptgrund für Schimmel in Wohnräumen ist die erhöhte Feuchtigkeit. Dies entsteht zum Beispiel, wenn Neubauten zu schnell bezogen werden und die Neubaufeuchte noch nicht ausreichend abziehen konnte. Auch bauliche Mängel wie ein undichtes Dach oder Risse im Mauerwerk und Fehler in der Gebäudekonstruktion sind häufig die Ursache dafür, dass Feuchtigkeit in die Wände dringt und Schimmel entsteht.
Aber nicht nur Fehler am Gebäude, auch der Mensch selber kann im Zweifelsfall Schuld an einer Schimmelpilzbildung tragen. In einem Vierpersonenhaushalt entstehen täglich rund zwölf Liter Feuchtigkeit in Form von Wasserdampf. Feuchtquellen sind unter anderem Kochen, Duschen, Waschen und Zimmerpflanzen. Sie sollten daher keine dampfundurchlässigen Tapeten und Wandfarben verwenden und darauf achten, dass Sie richtig lüften und heizen.

Flyer Lüften
Flyer Heizen

Sperrmüll

Sperrmüll können Sie an allen Wertstoffhöfen abgeben und dies oft gebührenfrei oder Sie beauftragen den Sperrmüllabholdienst.

Stromablesung

Die Stromzähler befinden sich in der Regel im Keller unserer Gebäude und können entweder zusammen mit dem Hausmeister oder selbstständig vom Mieter abgelesen werden. Ihre Stromzählernummer finden Sie im Wohnungsübergabeprotokoll, welches Sie bei Einzug erhalten haben. Diese Nummer finden Sie auch auf den Stromzählern wieder, um zu wissen, welcher Stromzähler zu Ihrer Wohnung gehört.

Sondereigentum

Wie bereits erklärt, teilt sich das „Wohneigentum“ auf in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, wobei das Sondereigentum grundsätzlich immer dem Eigentümer zur alleinigen Nutzung zusteht. Hierzu zählen die Räume, die eine in sich geschlossene Wohnung bilden.

Schaden

Sie haben einen Schaden an der Mietsache festgestellt? Diesen können Sie über die Mieter-App unter "Meine Reparaturen" - "Schaden melden" an uns weitergeben.

Schönheitsreparaturen

Es handelt sich hierbei um oberflächliche, malermäßige Renovierungsarbeiten, mit denen sich die normalen Gebrauchs- und Abnutzungsspuren entfernen lassen.

Schlüsselverlust

Sie haben Ihren Schlüssel verloren? Unter "Meine Services" - "Schlüssel" können Sie in der Mieter-App einen Neuen bestellen.

Steuerbescheinigung

Eine (Kautions-)Steuerbescheinigung können Sie in Ihrer Mieter-App unter "Meine Services" - "Steuer/Kaution" anfordern.

T
Tierhaltung

Das Halten von Haustieren bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Kampfhunde sind generell untersagt. Keiner Zustimmung bedarf die Haltung von Kleintieren (wie z. B. Ziervögel oder Zierfische) in üblichen Umfang. Die Zustimmung kann aus wichtigem Grund auch widerrufen werden. (z. B. bei unzumutbaren Störungen oder Belästigung anderer Personen oder unsachgemäßem Gebrauch der Mietsache).

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung und die Aufteilungspläne enthalten die Aufteilung der Wohnanlage. In dieser Erklärung ist festgelegt, welche Räume zu den einzelnen Wohneinheiten gehören und wie hoch die Mieteigentumsanteile jeder Wohnung sind. Auch diverse verwaltungstechnische Punkte, die speziell für diese Wohnanlage gelten, werden üblicherweise in der Teilungserklärung festgehalten. Die Teilungserklärung muss immer im Grundbuch eingetragen werden und das Wohnungsgrundbuch muss gebildet werden.

Tilgung

Dies bedeutet nichts anderes als die Rückzahlung von Schulden. Geringe Tilgungen bewirken eine höhere Zinsbelastung und eine längere Kreditlaufzeit. Somit sollte die Höhe der Tilgung mit Ihrer finanzierenden Bank festgelegt werden.

U
Umzug

Sie ziehen um? Damit Sie bei Ihrer Planung nichts vergessen, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte für einen reibungslosen Ablauf zusammengestellt.

Wohnung kündigen:
1. Vorabnahmetermin mit dem Hausmeister vereinbaren
2. Renovierungsarbeiten mit dem Vermieter besprechen
3. Übernahme von Einbauten mit Nachmieter besprechen
4. Übergabetermine mit dem Vermieter vereinbaren
5. Kautionsrückgabe mit dem Vermieter klären

Vorbereitung für den Umzug:
1. Genauen Umzugstermin festlegen
2. Renovierungsarbeiten für die neue Wohnung einplanen
3. Umzugskartons besorgen
4. Zeitungspapier zum Einpacken sammeln
5. Entrümpeln
6. Umzugstransporter mieten
7. Freunde als Umzugshelfer gewinnen
8. Parkplatz für den Umzugstag reservieren
9. Verpflegung für den Umzugstag organisieren
10. Wertgegenstände gesondert verpacken und bei Bekannten unterstellen
11. Kühlschrank und Gefrierschrank ausräumen und abtauen
12. Telefon- und Internetanschluss ummelden
13. Hausratversicherung kündigen/ändern
14. Nachsendeantrag bei der Post stellen
Am Tag des Umzuges:
1. Fußböden mit Abdeckmaterial schützen
2. Wasser aus der Waschmaschine ablassen
3. Gas- und Wasserhähne in alter Wohnung abstellen
4. Fenster schließen
5. Briefkasten leeren
6. Keller, Kammer und Dachboden noch einmal überprüfen
7. Namensschilder von Klingel und Briefkasten entfernen
8. Zählerstände von Wasser, Strom und Gas notieren
In der neuen Wohnung:
1. Die neue Wohnung vom Vermieter übernehmen
2. Auto ummelden
3. Versorger Strom, Wasser, Gas ummelden

Flyer Umzugscheckliste

Untervermietung

Sie sind verpflichtet Ihren Vermieter umgehend zu informieren, sobald eine weitere Person bei Ihnen einzieht oder sich längerfristig bei Ihnen aufhält.
Bevor Ihrem Wunsch stattgegeben werden kann, prüfen wir folgende Punkte:
1. Es darf keine vollständige Untervermietung der Wohnung vorliegen.
2. Die Wohnung sollte angemessenen Wohnraum für die Anzahl der Bewohner bereitstellen.
3. Die Person des Untermieters wird überprüft.

Wir erstellen dann einen Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag. Folgende Daten des Untermieters müssen uns gemeldet werden:
-Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Untermieters
-bisherige Anschrift
-Grund der Untervermietung sowie
-voraussichtliche Dauer der Untervermietung . Bitte beachten Sie: Die Genehmigung zur Untervermietung kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Vermieter widerrufen werden.
Bitte informieren Sie uns schriftlich über den Auszug Ihres Untermieters.

Es wird kein Untermietzuschlag erhoben.

Urlaub


Möchten Sie in den Urlaub fahren? Dann sollten Sie Ihre Wohnung vor der Abreise urlaubsfest machen. Wenn Sie die Möglichkeit haben, hinterlegen Sie bei einem Nachbarn oder Bekannten Ihre Kontaktdaten während des Urlaubes. So kann man Sie in Notfällen – wie einem Rohrbruch – erreichen. Auch ist es gut, einen Wohnungsschlüssel bei einer Vertrauensperson zu lassen. Er kann Ihre Blumen in der Wohnung pflegen und Ihre Post holen. Ihr Briefkasten sollte während Ihres Urlaubes nicht überquellen. Bestellen Sie gegebenenfalls Zeitungsabonnements ab.
Begleichen Sie offene Rechnungen vor Ihrer Abreise. Bei Zahlungen für Miete oder Strom empfehlen wir einen Dauerauftrag.
Schließen Sie alle Fenster und Ihre Eingangstür. Sonst würde im Ernstfall eine Hausratversicherung einen Schaden nicht bezahlen. Hinterlassen Sie keine Nachricht auf Ihrem Anrufbeantworter, die auf Ihre Abwesenheit schließen lässt – dies könnte Einbrecher anlocken.
Um einer Blitzschlaggefahr vorzubeugen, sollte bei allen Geräten der Stecker gezogen werden und kein Gerät auf Stand-by laufen. Achten Sie aber auf den Hauptstromschalter – dieser sollte angeschaltet bleiben. Sonst sind Ihre Kühlgeräte ausgeschaltet.
Damit Sie keine bösen Überraschungen oder Gerüche bei der Heimkehr erwarten, leeren Sie Ihre Müllbehälter vor jedem Urlaub. Verderbliche Lebensmittel wie Obst oder Gemüse sollten Sie vor der Abreise verschenken oder entsorgen.

Flyer Urlaubs-Check

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Diese Bescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt, nachdem Sie die Grunderwerbsteuer bezahlt haben. Erst nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird die Auflassung und damit der Eigentumsübergang auf den Erwerber im Grundbuch eingetragen.

V
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die Gesellschaften der Dawonia sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Versicherung

Das Gros der Deutschen hat ihre Haushaltsgegenstände gegen Schäden wie Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Explosion, Sturm oder Leitungswasserschäden versichert. Zum Hausrat gehört, was im Haushalt gebraucht wird oder der Einrichtung dient. Haben ihre privaten Schätze einen Wert von circa 20.000 Euro, rät die Verbraucherzentrale über einen Vertragsabschluss nachzudenken.
Im Schadensfall ersetzt die Versicherung den Schaden nur bis zur Höhe der Versicherungssumme. Deshalb ist es wichtig, nicht unterversichert zu sein. Am einfachsten wird die richtige Versicherungssumme mit der Pauschalmethode ermittelt. Je nach Versicherer werden pauschal 500 bis 700 Euro je Quadratmeter angesetzt. In der Regel beruft sich die Versicherung bei dieser Mindestversicherungssumme im Ernstfall nicht auf Unterversicherung. Bei 70 Quadratmetern Wohnfläche bedeutet dies eine Versicherungssumme zwischen 35.000 und 49.000 Euro. Wenn die Wohnung zwar klein ist, darin aber viele hochwertige Gegenstände stehen, kann die Pauschalmethode zu einem falschen Bild führen. Die andere Möglichkeit ist, den Wert des eigenen Hausrats zu schätzen. Dazu wird eine Inventarliste mit den heutigen Neupreisen sämtlicher Haushaltsgegenstände erstellt.
Tipp: Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) stellt auf seiner Homepage eine Wertermittlungstabelle für den Hausratneuwert zur Verfügung:
www.bdv.wirsindverbraucherschutz.de/hausratsversicherung.
Die Verbraucherzentrale Bayern berät Sie unter anderem in Versicherungsfragen.

Verkehrswert

Der Verkehrswert bzw. Marktwert einer Immobilie entspricht grundsätzlich dem Preis, der zu einem bestimmten Zeitpunkt im Fall der Veräußerung der Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Grundstücksmarkt voraussichtlich erzielt werden könnte; dabei sind die rechtlichen Gegebenheiten (z. B. Dienstbarkeiten oder sonstige Belastungen der Immobilie), die tatsächlichen Eigenschaften, die sonstige Beschaffenheit und die Lage der Immobilie zu berücksichtigen. Persönliche und ungewöhnliche Verhältnisse, die das Marktgeschehen beeinflussen könnten, bleiben dabei hingegen außer Betracht. Dies ergibt sich aus der Definition des Begriffs Verkehrswert nach § 194 BauGB. Der Verkehrswert wird gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) mit Hilfe des Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahrens oder mehrerer dieser Verfahren ermittelt.

Verwaltungsbeirat

Der Verwaltungsbeirat besteht aus Eigentümern einer Wohnanlage, und zwar üblicherweise aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Beirat wird von den Wohnungseigentümern gewählt. Aufgaben des Beirates sind u. a. die Unterstützung des Verwalters oder die Rechnungsprüfung.

Vorkaufrecht durch den Mieter

Wenn eine Wohnanlage in Wohneigentum umgewandelt wurde, haben die Mieter der jeweiligen Wohnung ein gesetzliches Vorkaufrecht nach § 577 BGB an ihrer Wohnung. Das Vorkaufsrecht kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn bereits ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und einem Kapitalanleger beurkundet wurde. Allerding ist der Mieter dann verpflichtet, den im Notarvertrag genannten Kaufpreis zu bezahlen. Bei Interesse am Erwerb Ihrer derzeitigen sollten Sie daher bereits im Vorfeld von dem zeitlich begrenzten Angebot eines Erwerbs zum Vorzugspreis Gebrauch machen.

Vorkaufrecht durch die Stadt / Gemeinde

Unter bestimmten Bedingungen kann auch die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Wohnung liegt, ein Vorkaufsrecht zustehen.

Vorzugspreis für den Mieter

Für eine begrenzte Zeit bieten wir unseren Mietern den Erwerb Ihrer Wohnung zu einem Vorzugspreis an, der sich aus dem jeweils übersandten Angebot ergibt. Auch für einen Erwerb durch Familienangehörige des Mieters gilt dieser Vorzugspreis.

Vertragspartner / weitere Vertragspartner

In einem Mietverhältnis gibt es unterschiedliche Vertragspartner. Vermieter, Hauptmieter (siehe Hauptmieter), Bürgen (siehe Bürge), etc.

W
Wasserverbrauch

Der tägliche Wasserverbrauch in Deutschland liegt pro Kopf zwischen 127 bis 190 Liter Trinkwasser. Ein Ein-Personenhaushalt könnte den Wasserverbrauch pro Tag auf 80 Liter senken.
Tipps zum Wassersparen:
Die Geschirrspülmaschine ist besser als von Hand waschen: Für zwölf Gedecke braucht eine moderne Maschine 12 bis 14  Liter – im Waschbecken sind 50 Liter erforderlich.
Wasch- und Spülmaschine nie mit halber Ladung laufen lassen: Zwei halbvolle Maschinen im Spargang verbrauchen mehr Wasser als eine volle Ladung. Die Waschtrommel ist gefüllt, wenn noch eine Faust darin Platz hat.
Beim Neukauf einer Geschirrspülmaschine neben Preis und Qualität unbedingt auf den Verbrauch achten. Während ein altes Gerät für 12 Gedecke circa 53 Liter je Ladung benötigt, sind es bei einem neuen 12 bis 14 Liter.
Neue Waschmaschinen helfen beim Sparen. Alte Geräte brauchen circa 135 Liter Wasser bei fünf Kilogramm Füllmenge. Neue Maschinen kommen mit 34 bis 49 Liter aus.
Kombigeräte benötigen mehr Wasser: Für den Kondenstrockner fallen zusätzlich 25 bis 85 Liter Wasser an.
Duschen statt baden – verbraucht nur ein Drittel Wasser: Bei täglich einmal duschen statt baden werden 180 Euro pro Jahr/Person gespart. Kurz duschen: Nass machen, Hahn abdrehen, einseifen und dann abduschen. Halbiert den Verbrauch noch einmal.
Benutzen Sie beim Zähne putzen einen Becher, statt den Wasserhahn laufen zu lassen.
Spülstopp-Taste für fünf Euro nachrüsten: Das senkt den Verbrauch um bis zu 50 Prozent und spart 125 Euro im Jahr.

Flyer Wassercheck

Winterdienst

Grundsätzlich muss jeder Grundstückseigentümer den Winterdienst (und auch die Straßenreinigung) entsprechend der Ortssatzung erledigen. Das bedeutet in der Regel, dass an Werktagen bis 7:00 Uhr in der Früh und an Sonntagen bis 8:00 Uhr der Schnee geräumt und bei Glätte gestreut sein muss. In der Regel endet diese Pflicht um 20:00 Uhr und beinhaltet auch, mehrfach am Tag zu Räumen und/oder zu Streuen.
Regelmäßig überträgt der Eigentümer eines vermieteten Grundstücks diese Verpflichtung im Mietvertrag auf seine(n) Mieter.
Auch bei der Dawonia wird es noch ein paar solcher Mietverhältnisse geben. Ganz überwiegend hat die Dawonia jedoch die Verpflichtung zur Erledigung des Winterdienstes an Dienstleister übertragen und belastet die Mieter mit den anfallenden Kosten im Rahmen der Abrechnung der Betriebskosten. Dabei richtet sich der vertraglich festgelegte Leistungsumfang für die Dienstleister nach den Festlegungen in den o.g. Ortssatzungen.

Wohnberechtigungsschein

Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein wird vom Wohnungsamt der Gemeinde an Personen ausgestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland einen dauerhaften Aufenthalt begründen können; er gilt für die Dauer von einem Jahr ab Ausstellung. Er gilt nur für Personen, die ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten.
Ob ein Wohnberechtigungsschein erteilt wird, richtet sich deshalb unter anderem nach dem zu ermittelnden Gesamt-Einkommen aller Haushaltsangehörigen. 
Nähere Informationen erhalten Sie in dem für Sie zuständigen Wohnungsamt/ Landratsamt.
In München gilt weiter folgende Voraussetzung:
•    Hauptwohnsitz seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung in München
 
Je nach Gemeinde werden die öffentlich geförderten Wohnungen direkt durch das Amt vergeben an Personen, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen (z.B. in München).
In einigen Gemeinden erfolgt die Vergabe der Wohnungen durch die Dawonia an Wohnberechtigte. Das Wohnungsamt muss in diesen Fällen die Vergabe genehmigen.
Folgende Stellen sind für die Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen zuständig:
•    Aschaffenburg: Amt für Wohnungsangelegenheiten, Bayernstr. 18, Aschaffenburg
•    Erlangen: Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen, Abt. Wohnungswesen, Rathausplatz 1, Erlangen
•    Fürstenfeldbruck: Landratsamt Fürstenfeldbruck, Referat Sozialer Wohnungsbau, Münchner Str. 32, Fürstenfeldbruck
•    München: Amt für Wohnungswesen, Franziskaner Str. 8, München
•    Nürnberg: Sozialamt, Abteilung Wohnungsvermittlung und Wohngeld, Marienstr.6, Nürnberg
•    Regensburg: Amt für Stadtentwicklung, Abteilung für Stadterneuerung und Wohnungswesen, Minoritenweg 8-10, Regensburg
•    Rosenheim: Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt, Reichenbachstr. 8, Rosenheim

Wohngeld (Mietzuschuss)

Wann habe ich Anspruch auf Wohngeld (Mietzuschuss)?
Um Wohngeld (Mietzuschuss) zu erhalten, ist eine Antragstellung bei der örtlichen Wohngeldstelle erforderlich.
Ob Sie Anspruch auf Wohngeld (Mietzuschuss) haben, hängt von Ihrem speziellen Einzelfall ab. Für die Berechnung werden sämtliche Einnahmen- und Ausgaben berücksichtigt.
Nähere Auskünfte erhalten Sie:
•    In Aschaffenburg: Tel. 06021-330 1440
•    In Erlangen: Tel. 09131-862961
•    In Fürstenfeldbruck: Tel. 08141-519 0
•    In München: Tel. 089 – 233 82199
•    In Nürnberg: Tel. 0911 – 231-2517
•    In Regensburg: Tel. 0941-507-3500
•    In Rosenheim: Tel. 08031 – 392 0

Wohnungsgeberbescheinigung

Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Kundenbetreuer in Verbindung. Nun erfolgt eine Prüfung Ihres Mietverhältnisses und Ihres Mietkontos. Ist alles in Ordnung, erhalten Sie die entsprechende Bescheinigung.

WEG

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) enthält die gesetzlichen Grundlagen für die Entstehung von Wohnungseigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum an einer Immobilie und enthält grundlegende Regelungen für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander (Eigentümergemeinschaft) wie auch für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums durch einen von der Eigentümergemeinschaft bestellten Verwalter.

Wirtschaftsplan

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist der Wirtschaftsplan eine Zusammenstellung der für das jeweilige Jahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben und wird von der Hausverwaltung erarbeitet. Der Wirtschaftsplan enthält alle gemeinschaftlichen Kosten sowie die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Erarbeitet werden sowohl der Gesamtwirtschaftsplan als auch die Einzelwirtschaftspläne für jede Wohneinheit. Der Verteilerschlüssel ist zunächst nach Miteigentumsanteilen aufgeteilt. Die Eigentümer können jedoch für bestimmte Kosten auch eine andere Verteilung beschließen.

Ü
Übergabeprotokoll

Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Mietsache zum Zeitpunkt der Übergabe von Vermieter an den Mieter. Sie können Ihr Übergabeprotokoll in der Mieter-App unter "Mein Vertrag" - "Dokumente" einsehen.