Bei Anmietung einer Dawonia-Wohnung ist eine Kaution in Höhe von drei Nettogrundmieten zu bezahlen. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Kaution bei einer Bank zu einem marktüblichen Zinssatz anzulegen. Wird das Mietverhältnis beendet, kann der Mieter die Kaution vom Vermieter zurückverlangen. Die Wohnung muss hierzu mängelfrei übergeben werden. Die Kaution dient als Sicherheit für den Vermieter für die Beseitigung von vorhandenen Schäden nach Beendigung des Mietverhältnisses oder zum Ausgleich von Mietrückständen. Der Vermieter hat das Recht, die Kaution bis zur vollständigen Beseitigung von Mängeln zurückzubehalten. Dem Vermieter steht ebenfalls eine Prüfungsfrist zu, in der Regel geht man hier von einem Zeitraum zwischen 3 und 6 Monaten aus. Da der Vermieter nicht zur Ausstellung einer Zwischenabrechnung für die Betriebskosten verpflichtet ist, kann ebenfalls ein Teil der Kaution bis zur vollständigen Abrechnung zurückgehalten werden.
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Deutsche Kautionskasse Moneyfix bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit alternativ eine Bürgschaftsurkunde bei der Dawonia als Mietsicherheit zu hinterlegen.
Die Beantragung der Bürgschaftsurkunde erfolgt ganz unkompliziert nach Registrierung über die Dawonia Mieter-App