In der Presse ist derzeit viel über die geplante Reduzierung der Mehrwertsteuer zu lesen.
Diese soll im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % reduziert werden, um den Konsum und den Handel wieder in Schwung zu bekommen.
Wichtig zu wissen: man kann eine reduzierte Mehrwertsteuer nur dann geltend machen, wenn man einen Mietvertrag mit Mehrwertsteuer abgeschlossen hat.
Wohnungsmieter zahlen grundsätzlich keine Mehrwertsteuer auf ihre Miete und können daher nicht von einer Steuerreduzierung profitieren. Gewerbemieter erhalten je nach Vertrag (falls eine MwSt ausgewiesen ist) eine Reduzierung der Mehrwertsteuer.
Ab sofort werden in Deutschland wieder Schuhkartons mit schönen und nützlichen Dingen gepackt, die Kinder in Osteuropa zu Weihnachten erfreuen.
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